AGB
Geltungsbereich & Verträge (Allgemeines)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), der im Impressum genannten StanekWorxx Automotive GmbH, Landershausener Straße 3, D – 36277 Schenklengsfeld gelten für alle Verträge hinsichtlich der auf der Webseite (www.stanekworxx.com) oder im Online Shop (Instagram, Ebay, Hood, Google,Pinterest und Facebook) dargestelten Waren, mit der ein Kunde einen jeweiligen Vertrag abschließt. Gleiches gilt auch für Leistungen, welche in Verbindung der von StanekWorxx Automotive GmbH angebotenen Waren stehen und mit der StanekWorxx Automotive GmbH geschlossen werden. Hiemit widerspricht die StanekWorxx Automotive GmbH, Landershausener Straße 3, 36277 Schenklengsfeld, vertreten durch den Geschäftsführer und Gesellschafter (Christian Stanek – Am Roten Graben 16 – D – 36251 Bad Hersfeld), der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden sofern nicht anderwertig schriftlich fixiert.
Verkäufe und Lieferungen der StanekWorxX Automotive GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der genannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), die der Käufer durch Erteilung eines Auftrags oder Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Diese AGB gelten auch ohne Unterschrift des Käufers, sofern nicht anders durch die Geschäftsführung schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Gesellschaft mit dem Käufer. Auch wenn die StanekWorxx Automotive GmbH abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht, ist deren Geltung ausgeschlossen. Die AGB werden bei Eingangszahlungen des Kunden auch ohne Unterschrift gültig.
Angebote der StanekWorxx Automotive GmbH sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen AGB. Mündliche Zusagen oder Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung vertreten durch Christian Stanek. Zusagen durch freie Handelsvertreter sind nicht erlaubt und somit ungültig.
Der Vertrieb, die Händlerbetreuerung sowie das Controlling der StanekWorxx Automotive GmbH ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen oder verbindliche Zusagen hinsichtlich des Liefergegenstandes oder sonstiger Konditionen zu machen. Zusagen und Verträge unterliegen ausschließlich der Geschäftsführung der StanekWorxX Automotive GmbH vertreten durch Christian Stanek. Änderungen als solche Bedarf es einer Gesellschafterversammlung.
Die StanekWorxx Automotive GmbH ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (E-Mail) mit entsprechenden Anlagen zu versenden.
Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der vollständige Vertragstext wird von uns gemäß §1 (3) nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online System (Email, Whats App oder in schriftlicher Form per Post) können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers, in Papierform ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung werden bei uns alle Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt und auf unseren Systemen gelöscht.
AGB für Verbraucher
§1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
1. Die Gesellschaft bietet Ihren Kunden Waren, vor allem Tuningfelgen der Marken JR (Japan Racing) – und Concaver, sowie Luftfahrwerke der Marke PRAZIS Air Suspension an. Es werden auch Tieferlegungsfahrwerke und Fahrzeugzubehörteile für den Einsatz in der StvZO und im Rahmen von Motorsportveranstaltungen angeboten. Luftfahrwerke und Motorsportfelgen sind nicht für die Verwendung in der StVZO bestimmt, es sein denn, es wird gemäß §1.1 eine Widererlangung der Betriebserlaubnis seitens des Kunden bestellt. Die StanekWorxx Automotive GmbH kann daher, nach Absprache mit seinen Kunden, eine Vermittlung zur Widerherstellung der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO oder § 19 (3) StVZO herstellen. Die Gebühr für Auslagen, sowie Gebühren zur Widerherstellung der Betriebserlaubnis durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen, sind im voraus an die Gesellschaft zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, am Tag der Vorführung bei der amtlichen Prüfstelle, sein Fahrzeug den geltenden Richtlinien der StVZO vorzuführen. Entspricht das jeweilige Fahrzeug nicht den Regeln der StVZO, so wird die vorher gezahlte Gebühr einbehalten. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Für Folgekosten muss der Kunde selbst aufkommen. Die StanekWorxx Automotive GmbH übernimmt somit weder Haftung, noch die Verantwortung für den Ausgang der jeweiligen Prüfung.
2. Die Gesellschaft bietet Ihren Kunden gemäß der in der Handwerksrolle (Betriebsnummer 89603) eingetragenen Leistungen an. Die Leistungen umfassen Inspektionen, Radwechsel, Reifenmontage, Austausch von Fahrwerksteilen und deren Reparatur, sowie Achsvermessungen. Die Gesellschaft verfügt zudem über einen Nachweiß der regelwerkskonformen Anwendung für den Geltungsbereich Entwicklung und Herstellung von Federn, Fahrwerken, Rädern und Bremsen. Alle Leistungen werden gemäß Werkvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Auftraggeber der Gesellschaft geschlossen. Die Werkverträge sind grundsätzlich formfrei und müssen nicht schriftlich verfasst werden.
1.1 Sonderfälle: Luftfahrwerke, Motorsportfelgen und Sonderanfertigungen
Luftfahrwerke und Motorsportfelgen ohne jeweiliges Betriebsfestigskeitsgutachten oder Anbaugutachten für die jeweilige Bestimmung in der StVZO, sind für den Betrieb in der StVZO ausgeschlossen. Die Gesellschaft schließt jegliche Haftung bei Zuwiderhandlungen durch Einbaupartner und Endkunden aus. Für die geschützte Marke PRAZIS Air Suspension (XSX) besitzt die Gesellschaft Betriebsfestigkeitsgutachten gemäß zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, die als Prüfgrundlage für eine Einzelabnahme gemäß §19.2 herangezogen werden können. Gleiches gilt für die Marken JR – Wheels, BBS, CONCAVER sowie KW Automotive. Eine Abnahme durch eine technische Überwachungsorganisation ist nur möglich, sofern die StanekWorxx Automotive GmbH den Einbau mit geeichten und kalibrierten Messmitteln überprüft hat, oder der Einbau gemäß den in Deutschland geltenden Bestimmungen der Handwerksrolle vorgenommen worden ist. Sofern der Einbau durch eine dafür nicht vorgesehene Person oder Organisation durchgeführt wurde, ist die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug in der StVZO ebenfalls ausgeschlossen. Die Prüforte für die jeweilige Untersuchung gemäß den geltenden Richtlinien, bestimmt die Gesellschaft, Eine Herausgabe der Betriebsfestigkeitsgutachten an den jeweiligen Endkunden, wird verweigert und ist somit ausgeschlossen, Die StanekWorxx Automotive GmbH ist alleiniger Eigentümer der Betriebsfestigkeitsgutachten. Diebstahl und Manipulation jeweiliger Dokumente durch elektronische Systeme, werden umgehend zur Anzeige gebracht und zivilrechtlich durch die Rechtsvertretung der Gesellschaft verfolgt.
1.2 Achsvermessungen
Die Achsvermessung ist eine Momentaufnahme. Eingestellte Werte können sich durch äußerliche Einflüsse und Faktoren jederzeit verändern. Durch eine optimal eingestellte Achsgeometrie verringert sich nicht nur der Kraftstoffverbrauch und Reifenverschleiß, sondern auch die Sicherheit des Fahrzeuges.
1.3 Kalibrierung von Fahr – Assistenzsystemen nach einer Achsvermessung
Bei FAS Systemen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die jeweiligen RADAR – und Kamerasysteme ordnungsgemäß kalibriert werden, sofern diese nicht bei der StanekWorxx Automotive GmbH in Auftrag gegeben wurden.
2 Die Bestellung stellt ein Angebot an die Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Preisauszeichnungen stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, erhält er eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme seines Angebotes dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass eine Bestellung mit einem bestimmten Inhalt eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versendet wird und der Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wird. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail, oder Brief bei der Gesellschaft wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Gesellschaft dem Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot per E-Mail, Brief oder telefonisch. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Sodann erhält der Kunde eine Mitteilung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme seines Angebotes dar, sondern informiert den Kunden nur darüber, dass eine Bestellung mit einem bestimmten Inhalt eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme dieses Angebotes durch die Gesellschaft zustande und zwar durch das Versenden der Ware und der Zusendung einer Versandbestätigung.
1.3 Der Vertragstext kann nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden. Der Kunde wird daher gebeten, den Vertragstext zu speichern.
§2 Preise, Zahlungsmethode, Umsatzsteuer & Versandkosten
1.Bei Bestellungen gelten die Preise, die seitens der Gesellschaft angegeben werden. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden. Die Belieferung der Kunden durch die die Gesellschaft erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung), Kreditkarte oder per PayPal. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, ist die Zahlung spätestens 14 Kalendertage nach der Bestellbestätigung zu leisten. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die Gesellschaft Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Jede Rechnung der StanekWorxx Automotive GmbH, wird somit spätestens bei Lieferung zur Zahlung fällig.
2.Wird die Zahlung nicht vom Käufer geleistet, tritt Verzug ein. Zahlungen des Käufers gelten erst dann als erfolgt, wenn die Zahlung in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung und gemäß den jeweilig angegebnenen Zahlungsmethoden bei der StanekWorxx Automotive GmbH eingeht.
3.StanekWorxx Automotive GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers erkennbar wird. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann die StanekWorxx Automotive GmbH von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte durch die Gesellschaft bleibt unberührt.
§3 Lieferung & Versand
1. die StanekWorxX Automotive GmbH bestimmt die Art des Transports einschließlich eventuell benötigter Lagerplätze in Übereinstimmung mit den ggf. zum Zeitpunkt der Lieferung oder während der Lieferung gültigen Versandbedingungen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Gebühren und Kosten trägt der Käufer. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Am Lager vorhandene Ware werden durch die Lieferanten der Gesellschaft via Dropshipping, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Werktagen nach Versand der Bestellbestätigung (bei Vorkasse durch Überweisung: innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang). Ist bei einem Verkauf die Ware widererwartend nicht vorrätig, so bemüht sich die Gesellschaft um eine schnellstmögliche Lieferung. Angaben der Gesellschaft zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von der Gesellschaft gemäß §6 (1) verbindlich zugesagt wurde.
2. Der Versand erfolgt immer auf Kosten des Käufers.
3. Teillieferungen sind zulässig und deren Zahlung wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB fällig, sobald der Versand erfolgt und die Rechnungen gestellt sind.
4. Der Käufer muss unverzüglich nach Erhalt der Waren Ansprüche aufgrund einer Fehllieferung mitteilen.
§4 Widerrufsbelehrung
1. Kunden steht grundsätzlich ein Widerufsrecht zu, jedoch nur in dem des Gesetzgebers vorgesehenen Zeitraum von 14 Tagen. Sonderlieferungen und Lieferungen die für einen Kunden speziell hergestellt oder entwickelt worden sind, sind vom Widerufsrecht ausgeschlossen und müssen seitens StanekWorxx Automotive GmbH im Angebot als Sonderlieferung (Customized Produkt) deklariert werden.
2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (StanekWorxx Automotive GmbH, 36277 Schenklengsfeld, E-Mail: info@stanekworxx.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf www.stanekworxx.com verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4. Ausschluss des Widerrufsrechtes: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen: a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, b) zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, c) zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, d) zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, e) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
§5 Eigentumsvorbehalt
1. StanekWorxx Automotive GmbH behält das Eigentum an den gelieferten Gegenständen, bis der Käufer der StanekWorxx Automotive GmbH oder ihrem Rechtsnachfolger (im Falle einer Übertragung von Forderungen aus Verkäufen gehen sämtliche Rechte der StanekWorxx Automotive GmbH einschließlich des Rechts auf Eigentum an den Rechtsnachfolger über den Kaufpreis und sämtliche damit verbundenen Kosten (Versandkosten, Versicherungsgebühren, etc.) für die Waren bezahlt hat.
2. StanekWorxx Automotive GmbH gestattet, dass die Waren nach dem Verkauf von dem Käufer weiterverkauft werden können.
3. Das Eigentum an den von der von StanekWorxx Automotive GmbH verkauften Waren geht auf den Käufer erst dann über, wenn die StanekWorxx Automotive GmbH über den Betrag verfügen kann.
4. Der Käufer wird die Waren in einer Art lagern oder markieren, dass diese Waren eindeutig als Eigentum der StanekWorxx Automotive GmbH zu erkennen sind. Der Käufer wird für sorgfältige, ordnungsgemäße und sichere Lagerung sowie für Versicherung zum Wiederbeschaffungswert sorgen und auf Wunsch einen entsprechenden Nachweis hinsichtlich der Versicherungsdeckung erbringen.
§6 Lieferfristen & Termine
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der StanekWorxx Automotive GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Käufer der StanekWorxX Automotive GmbH alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Dokumentation rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat und der Käufer eine die vereinbarte Zahlung vereinbarungsgemäß geleistet hat. Der Lauf der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung; bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der StanekWorxx Automotive GmbH liegende Ereignisse, die von der StanekWorxx Automotive GmbH nicht zu vertreten sind, wie Höhere Gewalt, Krieg und Naturkatastrophen, Pandemien, Aufruhr, Verzögerungen bei behördlichen Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Käufers entbinden die StanekWorxx Automotive GmbH für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung und der Käufer wird vom Eintritt der Störung in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als sechs Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Verzögern sich Lieferungen durch die StanekWorxx Automotive GmbH ist der Käufer nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die StanekWorxX Automotive GmbH die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die StanekWorxx Automotive GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers angemessen einzulagern.
5. Ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn es von der StanekWorxx Automotive GmbH ausdrücklich schriftlich als solches bezeichnet ist.
§7 Gewährleistung
1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, jedoch sind Verbraucher dazu verpflichtet die Ware direkt nach Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen.
2. Die Gewährleistungspflicht ist auf ein Jahr nach Auslieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Eine Gewährleistungsverlängerung gilt nur in Absprache mit der Geschäftsführung der StanekWorxx Automotive GmbH, sofern schriftlich fixiert.
§8 Mängelhaftung
1. Im Falle einer Mängelrüge steht der StanekWorxX Automotive GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Waren zu. Der Käufer wird der StanekWorxx Automotive GmbH die dafür notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Auf Verlangen der StanekWorxx Automotive GmbH ist der Käufer verpflichtet, den beanstandeten Liefergegenstand an die StanekWorxX Automotive GmbH auf eigene Kosten zurückzuschicken.
2. Ist der gelieferte Gegenstand mit einem gewährleistungspflichtigen Mangel behaftet, ist die StanekWorxx Automotive GmbH nach eigener Wahl zur für den Käufer kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweisen Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
3. Der Käufer wird der StanekWorxx Automotive GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit geben, um den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Nur nachdem er die StanekWorxx Automotive GmbH unverzüglich von dem entsprechenden Vorgehen in Kenntnis gesetzt hat, ist der Käufer berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen oder ihn von einem Dritten beseitigen zu lassen und Entschädigung für seine notwendigen Auslagen von der StanekWorxx Automotive GmbH in den Notfällen zu verlangen, in denen die Sicherheit der Handhabung gefährdet ist oder um einen unverhältnismäßig größeren Schaden abzuwehren oder falls die StanekWorxX Automotive GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.
4. Die von der StanekWorxx Automotive GmbH ausgetauschten Teile sind auf Verlangen der StanekWorxX Automotive GmbH an diese zurückzugeben und werden Eigentum der StanekWorxX Automotive GmbH.
5. Die StanekWorxx Automotive GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch durch die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Käufer oder durch nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung, Verschleiß oder Korrosion oder nicht spezifikationsgerechte Betriebsmittel oder durch chemische oder elektrische Einflüsse entstehen, es sei denn, die Schäden wären von der StanekWorxx Automotive GmbH zu vertreten.
6. Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt der Kunde.
7. Erfolgt innerhalb der vom Käufer gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht oder schlägt sie fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat die StanekWorxx Automotive GmbH sie gemäß § 439 Absatz 3 BGB verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis angemessen mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche beträgt zwölf Monate ab Bestellung. Für Schadensersatzansprüche aufgrund anderer Gründe als Mängel an dem gelieferten Gegenstand oder für Rechte des Käufers in Bezug auf arglistig verschwiegene Mängel oder vorsätzlich herbeigeführte Mängel sowie für Mängel an Bauwerken gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§9 Haftung
1. Die vorstehend genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz ProdHaftG), einer Haftung aus einer von der StanekWorxx Automotive GmbH übernommenen Gewährleistung oder für eine Haftung aufgrund von schuldhaft verursachten Körperschäden oder für eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegene Mängel.
2. Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare und / oder indirekte Schäden wie Produktionsausfall, Verlust von Daten oder entgangener Gewinn und sonstigen Vermögensschäden, es sei denn die Gesellschaft haftet wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wenn die StanekWorxx Automotive GmbH weder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung auf den Gesamtauftragswert beschränkt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch hinsichtlich vom Käufer geltend gemachter Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
§10 Transportschäden
1. Bei Transportschäden gelten die allg. gesetzlichen Bestimmungen gemäß §438 Handelsgesetzbuch.
2. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung der Ware an, so wird vermutet, daß die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist.
3. Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
4. Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
5. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
6. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform oder telefonisch zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
7. Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der die Ware abliefert.
§11 Elektronische Systeme
1. Falls der Verkauf und die Lieferung nach diesem Vertrag nach dem elektronischen Bestellsystem der StanekWorxx Automotive GmbH abgewickelt werden (Online Shop), gilt Folgendes:
2. Für die Nutzung des Systems sind ggf. Benutzerpasswörter oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Der Käufer wird sein Benutzerpasswort sowie andere Sicherheitsvorkehrungen, sofern vorhanden, vertraulich behandeln und diese insbesondere nicht an nicht für das System zugangsberechtigte Dritte weitergeben. Der Käufer haftet für den unberechtigten Zugang Dritter zum System.
3. Sämtliche Informationen, die dem Käufer durch den Zugang und die Nutzung des Systems zugänglich werden, sind vertrauliche Informationen und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
4. Soweit es sich bei den vom Käufer in das System eingestellten Daten um persönliche Daten handelt, werden solche persönlichen Daten in Einklang mit den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. (siehe Datenschutzbestimmungen)
§12 Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und/oder dieser AGB sowie möglicher Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Die Rechte aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen werden. Die Abtretung der Zahlungsansprüche der StanekWorxx Automotive GmbH zum Zwecke der Finanzierung ist zulässig.
§13 Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Hersfeld. Die StanekWorxx Automotive GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.